Der Gesellschaftszweck
Seit der Gründung verwirklichte die Gesellschaft einen doppelten Vereinszweck: den der Geselligkeit und des Sparens. Der Sparsinn hatte zu Beginn des 19. Jahrhunderts einen ganz andern Sinn als heute. Es gab noch keine Ersparniskassen. Der kleine Mann konnte seine aus Gulden und Schilling sich bildenden Ersparnisse erst dann zinstragend anlegen, wenn sie zu einer grösseren Summe angewachsen waren. Diesen Mangel hat die Spargenossenschaft der Rosalischen Gesellschaft behoben. So legten die Mitglieder wöchentlich oder monatlich ihre Sparbeträge zusammen; war ein grösserer Betrag angesammelt, wurde ein grösseres oder kleineres Guldengültlein gekauft, die Zinsen wurden von der Gesellschaft einkassiert und verrechnet, und am Ende einer Periode (sie war bis 1876 eine sechsjährige, seither eine fünfjährige) nannte der Rosalier eine kleine Gült oder ein währschaftes Obligo oder bares Geld sein eigen. Dergestalt wurde die Gesellschaft die Bank der Mitglieder, indem sie ihnen die eigenen Instrumente abkaufte oder auch „gegen gute Hinterlage“ belehnte. Die Einlagen wurden zuerst wöchentlich, später monatlich an den Monatsversammlungen eingezogen. Im Jahre 1825 betrugen die Einlagen, pro Woche berechnet 1 1/2 Batzen (jährlich Fr. 10.92 neue Währung), von 1828 bis 1834 10 Schilling ( jährlich 13 Gulden = Fr. 24.76), von 1834 bis 1840 15 Schilling, von 1841 bis 1849 20 Schilling, von 1850 bis 1876 Fr. 4.-- und seither bis in die Neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts Fr. 5.-- monatlich, seit einigen Jahren Fr. 10.-- pro Monat. Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden Gülten angekauft. Da seitdem für die Anlage von Spargeldern neue Möglichkeiten bei den verschiedenen Bankinstituten aufkamen, wurde trotzdem die alte Tradition der monatlichen Sparbeiträge beibehalten. Alle fünf Jahre werden die Sparbeiträge den Rosaliern in Form von Goldvrenelis oder neuerdings auch in Form von Aktien ausbezahlt.
Im Zusammenhang mit dem Sparen steht auch die Armenunterstützung. Die Armenkasse zirkulierte seit 1824 in allen Versammlungen der Gesellschaft unter den Mitgliedern. Die Armenunterstützung hatte im 19. Jahrhundert -ohne staatliche Sozialhilfe- eine ganz andere Bedeutung als heute. Im Vordergrund stand die Unterstützung von Rosaliern oder deren Familien. Unterstützung erhielten kranke Rosalier, die infolge Krankeit Erwerbsausfall hatten. Die Armenkasse hatte auch einen Beitrag an die Beerdigungskosten eines Mitgliedes und seiner Frau zu leisten und für die Unterstützung von armen Witwen und Waisen verstorbener Mitglieder aufzukommen. Im Jahre 1858 haben die Krankenunterstützungen aufgehört, dagegen ist die einmalige Unterstützung der Familie eines verstorbenen Mitgliedes im Falle der Not bis in die ersten Jahre des 20. Jahrhunderts geblieben. Seither werden mit den monatlichen Beiträgen in die Armenkasse jedes Jahr eine oder mehrere gemeinnützige Institutionen unterstützt.
Eine Hauptbestimmung der Gesellschaft hat sich in zweihundert Jahren ihres Bestandes nicht verändert, die Pflege der Freundschaft. Die Rosalische Gesellschaft ist ein ausgesprochener Freundschaftsbund. Wie von jeher, so kennt sie auch heute noch keinen „Herren Präsidenten“, sondern einen „Freund Vorsteher“. Alle Rosalier sprechen sich mit „Frönd“ an. Immer wenn ein neuer Freund aufgenommen wird, wird ihm das trauliche „Du“ angetragen. Heute hat zwar die „Duzwelle“ im politischen, geschäftlichen und wirtschaftlichen Bereich, ja selbst in den Ratssälen, Eingang gefunden, aber in der Rosalischen Gesellschaft garantiert das „Du“ das Bekenntnis zur Freundschaft mit allen Rosaliern. Dieser geselligen Freundschaft dient auch die Beschränkung der Mitgliederzahl. Die alten Rosalier haben die Wahrheit, dass viele Köpfe schwer unter einen Hut zu bringen sind, sehr wohl begriffen; sie sind nur mit einigem Widerwillen dazu gelangt, ihren Kreis, der sich anfänglich auf 25 Freunde beschränkte, nach und nach zu erweitern, dass er 1839 36, 1846 45 und seit 1852 im Maximum 50 Freunde umfasste. In den letzten Jahren ist diese Bestimmung etwas angeritzt worden, sodass heute mehr Mitglieder aufgenommen werden können, doch ist die Mitgliederzahl nie über 52 hinaus angewachsen. In der Aufnahme der Mitglieder ging man stets sehr behutsam vor, und es ist wohl nur selten vorgekommen, dass ein Kandidat gegen die entschiedene Einsprache eines Freundes aufgenommen wurde. Statutarisch ist festgelegt, dass die Aufnahme eines neuen Freundes nur mit 2/3 Mehrheit erfolgen kann. Seit den Zeiten der modernen Mobilität hat man auch Bürger von Aussengemeinden aufgenommen.
Es ist hier nicht der Ort, über die verschiedenen freundschaftlichen Anlässe der Rosalischen Gesellschaft zu sprechen, sind doch deren Anlässe und Aktivitäten an anderer Stelle beschrieben.